Mit dem am 22.04.2009 verabschiedeten Gesetz haben wir ein gefiltertes und zensiertes Web
Die Bundesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am heutigen Mittwoch ihre heftig umstrittene Gesetzesinitiative zur “Zugangserschwernis” für kinderpornografische Webseiten verabschiedet. [...] sollen alle großen Internetprovider die vom Staat gewünschten Stopp-Seiten selbst betreiben, darauf zugreifende IP-Adressen erheben dürfen und auf Anforderung an Strafverfolger weitergeben. [...] So werde nun “mindestens” eine Zugangserschwernis über das Domain Name System (DNS) vorgesehen. Generell sei der Entwurf aber “technikoffen” formuliert, sodass Provider auch zusätzliche Sperrmethoden einsetzen könnten. [...] Es werde daher bei der Umsetzung des gesetzlichen Verpflichtungen keine Übergangsfristen geben. [...] Ausgenommen seien auch Behörden und Universitäten mit eigenem Netz. [...] Eine Strafbarkeit liege schon in dem Moment vor, wenn nicht nachgewiesen werden könne, dass es sich um ein Versehen oder eine automatische Weiterleitung gehandelt habe. (Quelle)
Klar muss etwas gegen Kinderpornografie unternommen werden,


